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Beauftragter für pastorale Seelsorge

Der Bund Freier evangelischer Gemeinden hat Pastor Klaus Haubold als Beauftragten für pastorale Seelsorge in die Flutgebiete der Hochwasserkatastrophe 2021 entsandt. Seine Aufgaben und Angebote sind:

  • seelsorgerliche und geistliche Begleitung von Betroffenen bei niederschwelligen Angeboten
  • Vermittlung zu professionellen Seelsorge- und Therapie-Angeboten
  • Zusammenarbeit mit dem FeG Seelsorge-Netzwerk und anderen Netzwerken | seelsorge.feg.de

Klaus Haubold | Beauftragter für pastorale Seelsorge | 01515 0737780 | klaus.haubold@feg.de

Liebe FeG-Mitglieder und Gäste!

Die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 hat bei Freie evangelische Gemeinden – aber auch bei Einzelpersonen und Familien Schäden hinterlassen.

Wir nehmen die Betroffenen wahr

  • Wir nehmen das Leid der Betroffenen wahr, fühlen und leiden mit Euch und sind als FeG-Bundesgemeinschaft für Euch da!
  • In dieser schwierigen Zeit stehen wir zusammen und sind solidarisch.
  • Wir nehmen wahr, dass viele Leute privat und auch Gemeindehäuser betroffen sind.

FeG-Hilfsfonds | Informationen | Downloads

Informationen bei Betroffenheit

Als Gemeinde Hilfe bekommen

  • FeG Sanitätsdienst | Der Sanitätsdienst bietet seine Hilfe an: Notstromaggregate, Wasserpumpen, Zelte, Heizegeräte, Decken bis hin zu technischer Ausstattung für Hochwasserschutz, sollte noch eine Überschwemmung nachkommen.
  • humedica e. V. | Humedica Internationale Nothilfe ist ein guter Partner in der FeG Katastrophenhilfe und hat als humanitäre Organisation mit langjähriger Erfahrung bei weltweiten (medizinischen) Not- und Katastropheneinsätzen
    • Sie haben einen Pool an trainierten (medizinischen + nicht-medizinischen) Ehrenamtlichen, die ad-hoc alarmiert werden und als Einsatzteam ausrücken können (Teamgröße je nach Bedarf, aber vermutlich kleiner als 20 Personen)
    • Neben rein medizinischen Tätigkeiten können unsere Einsatzkräfte auch in anderen Bereich aktiv werden (Zeltauf- oder abbau, Betreuung, Verteilungen, …)
    • Sollte Hilfe benötigt werden kann sie angefragt werden über: Jost Stahlschmidt | FeG Auslands- und Katastrophenhilfe | jost.stahlschmidt@bund.feg.de | auslandshilfe.feg.de

Gebet in den Gottesdiensten | Gebetsanliegen

  • Wir bitten, in den Gottesdiensten für die Hochwasserkatastrophe zu beten.
  • Hilfe und Trost für die Betroffenen
  • Bitte um Kraft für die Helferinnen und Helfer.
  • Bitte um weise Entscheidungen der Politik und Verantwortung tragenden.
  • PowerPoint mit Gebetsanliegen 16:9 | PPTX | PDF

Praktisch mithelfen

  • Über die FeG Katastrophenhilfe und die FeG Rheinbach sind wir Teil eines Hilfenetzwerkes. Über deren Webseite können Einzelpersonen und Gruppen ehrenamtlich mithelfen. | helfernetzwerk.org

FeG-Hilfsfonds | Hochwasserkatastrophe

  • Der Bund Freier evangelischen Gemeinden hat mit seiner FeG Katastrophenhilfe einen Hilfsfonds gegründet, der den betroffenen Menschen und Gemeinden in unserem Bund FeG und darüber hinaus unbürokratisch helfen möchte.
  • Bitte unterstützen Sie den FeG-Hilfsfonds finanziell, damit Hilfe schnell dort ankommt, wo sie dringend gebraucht wird. Vielen Dank für Ihre Gebete, Spenden und Unterstützung!
  • Mittel- und langfristig werten wir aus, welche Schäden versichert sind und ob wir aus einem Hilfsfonds Mittel einsetzen können.

Mithelfen und spenden | Bankverbindung

  • FeG Katastrophenhilfe
  • Spar- und Kreditbank Witten
  • IBAN: DE07 4526 0475 0001 0006 00
  • BIC: GENODEM1BFG
  • Verwendungszweck: Hochwasserkatastrophe2021
Hochwasserkatastrophe 2021

Downloads

FeG-Hilfsfonds | Informationen für Gemeindeleitungen

Infos für die Gemeindeleitungen!

Liebe Gemeindeleitungen,

danke, dass Sie sich für die Hilfe für die Hochwasser-Geschädigten einsetzen.

In den letzten Tagen wurden wir überwältigt von der geschwisterlichen Anteilnahme an den Betroffenen der Flutkatastrophe in Teilen von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Südbayern und Sachsen.

  • Mit den Gemeinden, die sich bei uns im Bundeshaus um eine Regulierung ihrer Schäden im Rahmen einer abgeschlossenen Versicherung gemeldet haben, stehen wir bereits in engem Austausch.
  • Darüber hinaus gibt es sicher Bedarf, Privatleuten zu helfen und sie zu unterstützen. Dafür sind einige Regeln einzuhalten, denn die Mittelverwendung ist in diesem Fall nicht originär kirchlich (im Sinn der Finanzbehörde).

Wir bitten die Ortsgemeinden, den Bedarf und die Verwendung der Mittel zu dokumentieren, damit wir bei Prüfungen der Finanzbehörden auskunftsfähig sein können. Insbesondere bei der Zuwendung an Privatpersonen empfehlen wir, dass die Ortsgemeinden zur Zuteilung der Hilfsmittel eine Vergabekommission einsetzen, die die Bedürftigkeit und die Zuteilung dokumentiert. Die Mittel für diese Zuwendungen können allesamt aus dem Hilfsfonds ab sofort abgerufen werden (solange Mittel vorhanden sind)! Für die Gemeinden vor Ort entsteht nur der beschriebene administrative Aufwand.

Vor diesem Hintergrund bieten wir Ihnen aus den Mitteln des Katastrophenhilfefonds folgendes an:

  • Soforthilfe für besonders betroffene Personen aus den Ortsgemeinden. Die Auszahlung erfolgt an die Ortsgemeinde, die dann die Hilfsmittel an die betroffenen Privatpersonen weiterleitet.
  • Zinslose Überbrückungskredite bis zum Eintreffen der Ausgleichszahlungen durch Versicherungen. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall über das Bundeshaus, Sie vermitteln lediglich den Kontakt.
  • Mittelfristige zinslose Darlehen für Betroffene. Auch hier erfolgt die Auszahlung und die Verwaltung über Witten.

Die Gemeindeleitungen vor Ort haben die beste Möglichkeit, den tatsächlichen Bedarf an Unterstützung festzustellen und den Kontakt mit den Betroffenen und uns herzustellen.

Ansprechpartner für Rückfragen

Mithelfen und spenden | Bankverbindung

  • FeG Katastrophenhilfe
  • Spar- und Kreditbank Witten
  • IBAN: DE07 4526 0475 0001 0006 00
  • BIC: GENODEM1BFG
  • Verwendungszweck: Hochwasserkatastrophe2021
Hochwasserkatastrophe 2021

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Liebe Betroffene!

Die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 hat unvorstellbare Schäden hinterlassen. Davon sind auch Personen aus dem Umfeld von Freien evangelischen Gemeinden betroffen. Wir als Bund Freier evangelischer Gemeinden fühlen mit Ihnen, beten für Sie und wünschen Ihnen Gottes Trost und Segen.

Damit Sie finanzielle Zuwendungen aus dem FeG-Hilfsfonds erhalten können, bitten wir sie folgende Dokumente herunterzuladen. Die Dokumente sind über Ihre/eine Freie evangelische Gemeinde vor Ort einzureichen.

FeG-Hilfsfonds | Infos für Gemeindeleitungen

Liebe Gemeindeleitungen,

danke, dass Sie sich für die Hilfe für die Hochwasser-Geschädigten einsetzen.

In den letzten Tagen wurden wir überwältigt von der geschwisterlichen Anteilnahme an den Betroffenen der Flutkatastrophe in Teilen von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Südbayern und Sachsen.

  • Mit den Gemeinden, die sich bei uns im Bundeshaus um eine Regulierung ihrer Schäden im Rahmen einer abgeschlossenen Versicherung gemeldet haben, stehen wir bereits in engem Austausch.
  • Darüber hinaus gibt es sicher Bedarf, Privatleuten zu helfen und sie zu unterstützen. Dafür sind einige Regeln einzuhalten, denn die Mittelverwendung ist in diesem Fall nicht originär kirchlich (im Sinn der Finanzbehörde).

Wir bitten die Ortsgemeinden, den Bedarf und die Verwendung der Mittel zu dokumentieren, damit wir bei Prüfungen der Finanzbehörden auskunftsfähig sein können. Insbesondere bei der Zuwendung an Privatpersonen empfehlen wir, dass die Ortsgemeinden zur Zuteilung der Hilfsmittel eine Vergabekommission einsetzen, die die Bedürftigkeit und die Zuteilung dokumentiert. Die Mittel für diese Zuwendungen können allesamt aus dem Hilfsfonds ab sofort abgerufen werden (solange Mittel vorhanden sind)! Für die Gemeinden vor Ort entsteht nur der beschriebene administrative Aufwand.

Vor diesem Hintergrund bieten wir Ihnen aus den Mitteln des Katastrophenhilfefonds folgendes an:

  • Soforthilfe für besonders betroffene Personen aus den Ortsgemeinden. Die Auszahlung erfolgt an die Ortsgemeinde, die dann die Hilfsmittel an die betroffenen Privatpersonen weiterleitet.
  • Zinslose Überbrückungskredite bis zum Eintreffen der Ausgleichszahlungen durch Versicherungen. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall über das Bundeshaus, Sie vermitteln lediglich den Kontakt.
  • Mittelfristige zinslose Darlehen für Betroffene. Auch hier erfolgt die Auszahlung und die Verwaltung über Witten.

Die Gemeindeleitungen vor Ort haben die beste Möglichkeit, den tatsächlichen Bedarf an Unterstützung festzustellen und den Kontakt mit den Betroffenen und uns herzustellen.

Ansprechpartner für Rückfragen

Mithelfen und spenden | Bankverbindung

  • FeG Katastrophenhilfe
  • Spar- und Kreditbank Witten
  • IBAN: DE07 4526 0475 0001 0006 00
  • BIC: GENODEM1BFG
  • Verwendungszweck: Hochwasserkatastrophe2021
Hochwasserkatastrophe 2021

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Praktisch mithelfen

Über die FeG Katastrophenhilfe und die FeG Rheinbach sind wir Teil eines Hilfenetzwerkes. Über deren Webseite können Einzelpersonen und Gruppen ehrenamtlich mithelfen.

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