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Der Bund Freier evangelischer Gemeinden hat Pastor Klaus Haubold als Beauftragten für pastorale Seelsorge in die Flutgebiete der Hochwasserkatastrophe 2021 entsandt. Seine Aufgaben und Angebote sind:
Klaus Haubold | Beauftragter für pastorale Seelsorge | 01515 0737780 | klaus.haubold@feg.de
Die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 hat bei Freie evangelische Gemeinden – aber auch bei Einzelpersonen und Familien Schäden hinterlassen.
danke, dass Sie sich für die Hilfe für die Hochwasser-Geschädigten einsetzen.
In den letzten Tagen wurden wir überwältigt von der geschwisterlichen Anteilnahme an den Betroffenen der Flutkatastrophe in Teilen von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Südbayern und Sachsen.
Wir bitten die Ortsgemeinden, den Bedarf und die Verwendung der Mittel zu dokumentieren, damit wir bei Prüfungen der Finanzbehörden auskunftsfähig sein können. Insbesondere bei der Zuwendung an Privatpersonen empfehlen wir, dass die Ortsgemeinden zur Zuteilung der Hilfsmittel eine Vergabekommission einsetzen, die die Bedürftigkeit und die Zuteilung dokumentiert. Die Mittel für diese Zuwendungen können allesamt aus dem Hilfsfonds ab sofort abgerufen werden (solange Mittel vorhanden sind)! Für die Gemeinden vor Ort entsteht nur der beschriebene administrative Aufwand.
Die Gemeindeleitungen vor Ort haben die beste Möglichkeit, den tatsächlichen Bedarf an Unterstützung festzustellen und den Kontakt mit den Betroffenen und uns herzustellen.
Die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 hat unvorstellbare Schäden hinterlassen. Davon sind auch Personen aus dem Umfeld von Freien evangelischen Gemeinden betroffen. Wir als Bund Freier evangelischer Gemeinden fühlen mit Ihnen, beten für Sie und wünschen Ihnen Gottes Trost und Segen.
Damit Sie finanzielle Zuwendungen aus dem FeG-Hilfsfonds erhalten können, bitten wir sie folgende Dokumente herunterzuladen. Die Dokumente sind über Ihre/eine Freie evangelische Gemeinde vor Ort einzureichen.
danke, dass Sie sich für die Hilfe für die Hochwasser-Geschädigten einsetzen.
In den letzten Tagen wurden wir überwältigt von der geschwisterlichen Anteilnahme an den Betroffenen der Flutkatastrophe in Teilen von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Südbayern und Sachsen.
Wir bitten die Ortsgemeinden, den Bedarf und die Verwendung der Mittel zu dokumentieren, damit wir bei Prüfungen der Finanzbehörden auskunftsfähig sein können. Insbesondere bei der Zuwendung an Privatpersonen empfehlen wir, dass die Ortsgemeinden zur Zuteilung der Hilfsmittel eine Vergabekommission einsetzen, die die Bedürftigkeit und die Zuteilung dokumentiert. Die Mittel für diese Zuwendungen können allesamt aus dem Hilfsfonds ab sofort abgerufen werden (solange Mittel vorhanden sind)! Für die Gemeinden vor Ort entsteht nur der beschriebene administrative Aufwand.
Die Gemeindeleitungen vor Ort haben die beste Möglichkeit, den tatsächlichen Bedarf an Unterstützung festzustellen und den Kontakt mit den Betroffenen und uns herzustellen.
Über die FeG Katastrophenhilfe und die FeG Rheinbach sind wir Teil eines Hilfenetzwerkes. Über deren Webseite können Einzelpersonen und Gruppen ehrenamtlich mithelfen.
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